1852, Yachtflagge 92 x 175cm genäht & mit Ø3mm 25cm Schnur
Art.-Nr.: 1180101
Lieferzeit: 1-2 Tage
Beschreibung
Das 1852-Yachtflag in der Größe 92 x 175 cm ist aus 100 % gewebtem Polyester-Flaggstoff genäht. Es wird mit einer Ø3 mm langen Schnur von 25 cm zur Befestigung am Flaggenstock geliefert.
- Marke: 1852
- Gewicht: 0.64 kg
- Material: Polyester
- Passend für: Boote bis 45'
- Produktmaße: 92 cm × 175 cm
- Verpackungsmaße: Maße: 5 cm × 16 cm × 24 cm | Bruttogewicht: 0.64 kg
Die Flaggen sind aus 100 % gewebtem Polyester-Flaggstoff 150 g/m2 genäht. Mit gesticktem Y-F in Gold. Außerdem mit einer Schnur Ø 3 mm, 25 cm an der Spitze der Flagge, die zur Befestigung am Flaggenstock dient.
Wie wird die Größe der Flagge berechnet? Bei Flaggenstöcken berechnet man, dass die Vorderkante der Flagge 2/3 der Höhe des Flaggenstocks einnehmen soll. Für die Flaggröße gibt es keine festen Regeln, aber wir empfehlen die folgenden Größen.
Geschichte der Yachtflagge Allerhöchste Resolution vom 15. August 1865. Die Erlaubnis, die Yachtflagge zu führen, die aus der dänischen Kriegsflagge mit den Buchstaben YF in Gold im oberen, dem Mast nächstgelegenen Feld besteht, wird auf Antrag vom Marineministerium erteilt, jedoch nur für Deckfahrzeuge. Dem Antrag, der mit einer Stempelgebühr von 65 Øre zu versehen ist, muss das entsprechende Messbrief des Fahrzeugs oder das Nationalitäts- und Registrierungszertifikat beigefügt sein. Die Yachtflagge bringt dem Schiff keinerlei Vergünstigungen hinsichtlich Hafen- und Schiffsgebühren. Die Erlaubnis zum Führen der Yachtflagge gilt nur, bis das Fahrzeug den Besitzer wechselt, und muss an Bord mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Behörden vorgezeigt werden; sie erlischt, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich zum Vergnügungssegeln verwendet wird. 1957 entfiel die Pflicht, die Erlaubnis zum Führen der Yachtflagge zu beantragen.
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