1852, Yachtflagge 79 x 150cm genäht & mit Ø3mm 25cm Schnur

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Art.-Nr.: 1180100

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Beschreibung

Die 1852 Yachtflagge ist aus 100 % gewebtem Polyester-Flaggstoff mit 150 g/m2 genäht. Die Flagge hat ein gesticktes Y-F in Gold und wird mit einer Ø3mm Schnur von 25 cm zur Befestigung an der Flaggenstockspitze geliefert.

  • Marke: 1852
  • Gewicht: 0.39 kg
  • Material: Polyester
  • Passt für: Boote bis 40'
  • Produktmaße: 79 cm × 150 cm
  • Verpackungsmaße: Maße: 4.5 cm × 12 cm × 25 cm | Bruttogewicht: 0.39 kg

Die Flaggen sind aus 100 % gewebtem Polyester-Flaggstoff 150 g/m2 genäht. Mit gesticktem Y-F in Gold. Sowie einer Schnur Ø 3 mm, 25 cm an der Oberseite der Flagge, die zur Befestigung an der Flaggenstockspitze verwendet wird.

Wie wird die Größe der Flagge berechnet? Für den Flaggenstock berechnet man, dass die Vorderkante der Flagge 2/3 der Höhe des Flaggenstocks einnehmen sollte. Für die Flaggengröße gibt es keine festen Regeln, aber wir empfehlen die untenstehenden Größen.

Die Geschichte der Yachtflagge Allerhöchste Resolution vom 15. August 1865. Die Erlaubnis, die Yachtflagge zu führen, die aus dem dänischen Kriegsflaggen mit den Buchstaben YF in Gold im oberen, dem Mast nächstgelegenen Viertel besteht, wird auf Antrag vom Marineministerium erteilt, jedoch nur für Decksfahrzeuge. Dem Antrag, der mit einer Stempelgebühr von 65 Øre zu versehen ist, muss das entsprechende Messbrief oder Nationalitäts- und Registrierungszertifikat des Fahrzeugs beigefügt sein. Die Yachtflagge bringt dem Schiff keinerlei Vergünstigung hinsichtlich Hafen- und Schiffsabgaben. Die Erlaubnis, die Yachtflagge zu führen, gilt nur, solange das Fahrzeug den Besitzer wechselt, und muss an Bord aufbewahrt und auf Verlangen der zuständigen Behörden vorgelegt werden; sie erlischt, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich für Vergnügungssegeln verwendet wird. 1957 entfiel die Pflicht, eine Erlaubnis zum Führen der Yachtflagge zu beantragen.

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