1852, Yachtflagge 52 x 100cm mit Ø3mm 25cm Schnur genäht

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Art.-Nr.: 1180080

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Beschreibung

Die 1852 Yachtflagge ist aus 100% gewebtem Polyester-Flaggentuch mit einem Gewicht von 150 g/m2 gefertigt. Sie hat ein in Gold gesticktes Y-F und eine Kordel Ø 3 mm, 25 cm zur Befestigung an der Flaggenstange.

  • Marke: 1852
  • Gewicht: 0.32 kg
  • Material: Polyester
  • Passend für: Boote bis 30'
  • Produktmaße: 52 cm × 100 cm
  • Verpackungsmaße: Maße: 3 cm × 10.5 cm × 18.5 cm | Bruttogewicht: 0.32 kg

Die Flaggen sind aus 100% gewebtem Polyester-Flaggentuch 150 g/m2 genäht. Mit in Gold gesticktem Y-F. Sowie einer Kordel Ø 3 mm, 25 cm an der Oberseite der Flagge, die zur Befestigung an der Flaggenstange verwendet wird.

Wie wird die Größe der Flagge berechnet? Für Flaggenstangen berechnet man, dass die Vorderkante der Flagge 2/3 der Höhe der Flaggenstange einnehmen sollte. Für die Flaggen Größe gibt es keine festen Regeln, aber wir empfehlen die nachstehenden Größen.

Geschichte der Yachtflagge Höchste Resolution vom 15. August 1865. Die Erlaubnis, die Vergnügungsfahrtsflagge zu führen, die aus der dänischen Kriegsflagge mit den Buchstaben YF in Gold im oberen Feld nahe dem Mast besteht, wird auf Antrag durch das Marineministerium erteilt, jedoch nur für Decksfahrzeuge. Dem Antrag, der mit einer Stempelmarke im Wert von 65 Øre zu versehen ist, muss das betreffende Schiffsmessbrief oder das Nationalitäts- und Registrierungszertifikat beigefügt sein. Die Yachtflagge bringt dem Schiff keinerlei Begünstigung in Bezug auf Hafen- und Schiffsgebühren. Die Erlaubnis zum Führen der Yachtflagge, die nur gilt, solange das Fahrzeug den Eigentümer wechselt und an Bord aufbewahrt sowie auf Verlangen der zuständigen Behörden vorgezeigt werden muss, verfällt, wenn das Fahrzeug nicht ausschließlich zur Vergnügungsfahrt genutzt wird. Im Jahr 1957 entfiel die Pflicht, eine Erlaubnis zum Führen der Yachtflagge zu beantragen.

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